Berlin – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat Änderungen am Check-up 35 beschlossen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach wurde das Untersuchungsintervall angepasst. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben demnach künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.

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