Keinen Beleg für einen Zusatznutzen für ein neues Notfallmedikament zum Stoppen lebensgefährlicher Blutungen: Im AMNOG-Verfahren bemängelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fehlende Daten, obwohl sich die medizinischen Fachgesellschaften zumindest für einen begrenzten Zusatznutzen ausgesprochen hatten. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, was mit Medikamenten passiert, die nicht in die starre Methodik der Organe passen, die in Deutschland über den Zusatznutzen neuer Medikamente zu entscheiden haben.

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