Berlin, 12. März 2020 – Seit wenigen Tagen können niedergelassene Ärzte Patienten nach telefonischer Rücksprache bis maximal sieben Tage arbeitsunfähig schreiben. Gedacht ist diese Vereinfachung für Fälle von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, also zum Beispiel grippale Infekte, nicht aber bei begründetem Verdacht auf eine Infektion durch das Coronavirus.

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