Ab dem 1. November müssen Ärzte auf Rezepten die Dosierung angeben, es sei denn, sie bestätigen mit dem Kürzel „Dj“, dass Patienten bereits eine schriftliche Dosierungsanweisung oder einen Medikationsplan besitzen. Außerdem dürfen Apotheker mit der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung, die am Sonntag in Kraft tritt, mehr Änderungen am Rezept vornehmen.

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