Berlin – Künftig umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) vier biomarkerbasierte Brustkrebstestverfahren. Einen entsprechenden Beschluss hat heute der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) gefasst. Einen ersten Test hatte der G-BA bereits 2019 aufgenommen. Die Biomarker-Tests sollen – zusätzlich zum bereits etablierten klinisch-pathologischen Vorgehen – dazu beitragen, die Entscheidung der Patientinnen für oder gegen eine Che­motherapie nach einer Operation zu unterstützen.

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