Drei weitere Biomarker-Tests bei Brustkrebs als Entscheidungshilfe
Berlin – Künftig umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vier biomarkerbasierte Brustkrebstestverfahren. Einen entsprechenden Beschluss hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Einen ersten Test hatte der G-BA bereits 2019 aufgenommen. Die Biomarker-Tests sollen – zusätzlich zum bereits etablierten klinisch-pathologischen Vorgehen – dazu beitragen, die Entscheidung der Patientinnen für oder gegen eine Chemotherapie nach einer Operation zu unterstützen.
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