Mit stetem Tropfen hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Patientenverfügung zum Durchbruch verholfen. Wenn deren Aussage klar ist, darf niemand daran rütteln – Angehörige und Betreuer nicht, Ärzte und Pflegekräfte nicht. Offenbar hat aber die langjährige Diskussion über Wünsche am Ende des Lebens bei Manchem zu einem irrigen Schluss geführt: Wer leidet, wolle sterben. Und wer leidende Menschen am Sterben hindert, müsse daher haften.

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