Patienten mit Hämophilie (Bluterkrankheit) werden ab 1. September 2020 durch öffentliche Apotheken mit den notwendigen Arzneimitteln versorgt. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beendet die bisherige Ausnahmeregelung, wonach pharmazeutische Hersteller diese Medikamente direkt an Ärzte und deren Einrichtungen geliefert haben. Zukünftig müssen die behandelnden Ärzte nun eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Hämophilie-Präparate unterliegen als rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung), müssen stets kühl transportiert und gelagert werden und sind zusätzlichen Dokumentations- und Meldepflichten für die abgebenden Apotheken unterworfen.

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