Berlin – Die Impfung gegen Herpes zoster – mit einem seit Mai 2018 in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird künftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Leistung der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV). Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) beschloss jetzt, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen.

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