Berlin – Ist ein Kind krank, kann es ab sofort grundsätzlich auch nach einer Anamnese per Video oder Telefon vom Arzt krankges­chrieben werden. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ge­einigt. Sie haben eine entsprechende Regelung im Bundesmantelvertrag vereinbart.

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