Masern-Impfpflicht – Neue Praxisinformation
Berlin – Am 1. März tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft. Es soll die Impfquote erhöhen und mittelfristig die Infektionskrankheit in Deutschland eliminieren. Was das neue Gesetz für Arztpraxen bedeutet, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammengefasst.
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