Berlin – Am 1. März tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impf­präven­­tion in Kraft. Es soll die Impfquote erhöhen und mittelfristig die Infektions­krank­heit in Deutschland eliminieren. Was das neue Gesetz für Arztpraxen bedeutet, hat die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammenge­fasst.

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