Tabletten werden häufig zerteilt – aber längst nicht jede Tablette ist dafür geeignet. „Eine Bruchkante alleine heißt nicht, dass das Zerbrechen oder Zerschneiden erlaubt ist. Wenn im Beipackzettel nicht ausdrücklich steht, dass eine Tablette geteilt werden darf, sollten Patienten vorher beim Apotheker nachfragen“, sagte Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Ob eine Tablette teilbar ist, kann selbst bei wirkstoffgleichen Präparaten je nach Hersteller unterschiedlich sein. Wer zum Beispiel wegen eines Rabattvertrags oder eines Lieferengpasses ein anderes Präparat als gewohnt bekommt, sollte sich beim Apotheker erkundigen, falls eine Teilung vorgesehen ist.

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