Berlin – Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 muss Schwerkranken in extremen Ausnahmesituationen der Zugang zur tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gewährt werden. Die Sterbewilligen dürfen selbst über Leben und Tod entscheiden. Das Zünglein an der Waage hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das über die Anträge zum Erwerb des tödlichen Betäubungsmittels entscheidet. Bislang wurden alle abgelehnt. Die FDP im Bundestag fordert eine gesetzliche Klarstellung. Am 20. Februar findet eine Anhörung im Bundestag statt.

zum Aktuelles (extern)