Telefonische Krankschreibung vorerst bis 18. Mai möglich
Berlin – Ärzte können Versicherte mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, vorerst bis zum 18. Mai telefonisch Krankschreiben. Eine Sonderregelung für die Coronakrise hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute verlängert. Sie wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen.
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