Sehr geehrter Herr Prof. Breitbart, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für uns nehmen und uns bei der Unterscheidung der Formen von weißem Hautkrebs behilflich sind. Der Begriff „weiß“ mag für die Allgemeinbevölkerung den Anschein erwecken, als sei er weniger gefährlich, ja sogar harmlos.

Richtig. Dabei handelt es sich um eine sehr unglückliche Bezeichnung! Es ist der Versuch, allgemein verständlich zum Ausdruck zu bringen, dass diese Hautkrebsform neben dem schwarzen Hautkrebs besteht. Dieser ist sehr viel bekannter, tritt aber in geringerer Zahl auf. Zusätzlich muss man wissen, dass sich hinter dem Begriff „weißer Hautkrebs“ zwei Hautkrebsformen mit unterschiedlichen Eigenschaften verbergen, eben das Basalzellkarzinom und das Plattenepithelkarzinom.

Weißer Hautkrebs: Hautkrebsarten und Hauptrisikofaktoren


Das Basalzellkarzinom sowie das Plattenepithelkarzinom zählen zur Gruppe des weißen Hautkrebses. Generell wird die UV-Strahlung als Risikofaktor Nr.1 angesehen, an Hautkrebs zu erkranken. Zudem ist der Hauttyp entscheidend. Während beim Basalzellkarzinom auch vereinzelte Sonnenbrände und UV-Expositionen kausal sind, spricht man beim Plattenepithelkarzinom vom sogenannten „UV-Lebenszeitkonto“, das maßgeblich für die Entstehung verantwortlich ist. Das bedeutet, die Wahrscheinlichkeit zu erkranken scheint umso größer, je mehr Sonnenstrahlung der Mensch in seinem Leben ausgesetzt ist. Andere Risikofaktoren wie beispielsweise Immunsuppression, Strahlenschäden oder Arbeiten mit Arsen oder Teer kommen hinzu. Hautkrebs entsteht langsam über Jahrzehnte hinweg. Das Basalzellkarzinom bildet in der Regel keine Tochtergeschwulste, kann aber in andere Organe hineinwachsen. Die aktinische Keratose gilt als gut behandelbar, sie wird heute als Vorstufe des Plattenepithelkarzinoms angesehen. Rechtzeitig erkannt, kann so in vielen Fällen das Auftreten der Krebserkrankung verhindert werden. Das Plattenepithelkarzinom kann Metastasen bilden.

Das Basalzellkarzinom bildet keine Vorstufen und auch keine Metastasen. Wie lässt sich das BZK dennoch frühzeitig erkennen? Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?

Das Basalzellkarzinom zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen mit derzeit rund 159.000 Neuerkrankungen pro Jahr. Jährlich kommt es in etwa 15-20 % der Fälle nach einer chirurgischen Entfernung zur Bildung eines Rezidiv. Diagnostik und Therapie sind somit auch eine enorme Belastung für das Deutsche Gesundheitssystem!

Die Therapie des Basalzellkarzinoms stellt eine gewisse Herausforderung dar. Das Wichtigste ist das rechtzeitige und frühzeitige Erkennen! Es muss immer vollständig chirurgisch entfernt werden. Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Tumorgrenzen nicht immer eindeutig zu sehen sind.

Das Zusammenspiel aus intermittierenden UV-Belastungen – zum Beispiel immer mal wieder ein paar Tage ungeschützt in der Urlaubssonne – und chronischen, beziehungsweise kontinuierlichen Sonneneinstrahlungen ist der wichtigste Faktor bei der Entstehung von Basalzellkarzinomen.

Vielen Dank für das Interview und Ihre Einschätzung! Herr Prof. Breitbart, Sie sprechen mir aus der Seele!

Schutz vor Hautkrebs-Auf die richtige Vorsorge kommt es an


In der Apotheke können folgende Empfehlungen unterstützend sein:

Eckhard W. Breitbart

Dermatologe

1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft dermatologische Prävention e.V. (ADP). Der Bundesverdienstkreuzträger sprach mit uns über Ursachen, Symptome und Therapie des weißen Hautkrebses.

Dr. Eckhard Breitbart
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V. ist seit 1987 als gemeinnütziger Verein im Bereich primärer und sekundärer Prävention von Hautkrebs aktiv. Schwerpunkt der Arbeit ist die Durchführung bundesweiter Interventionskampagnen, sowie wissenschaftlicher Workshops und Studien, ermöglicht durch nationale und internationale Gremienarbeit und Kooperationen. Konkrete Meilensteine betreffen die Einführung und Umsetzung eines bundesweiten Hautkrebs-Screenings, mit Berücksichtigung der informierten und partizipativen Entscheidungsfindung. Die ADP hat die wesentlichen wissenschaftlichen Voraussetzungen, in Kooperation mit der Strahlenschutzkommission (SSK) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) geschaffen und nach Einführung des Solariengesetzes die UV-Schutzverordnung (UVSV) im Wesentlichen mitgestaltet. Zudem die Verankerung der primären Prävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen (Clever in Sonne und Schatten) zur aktuellen Schwerpunktarbeit, welche mit Unterstützung der Deutschen Krebshilfe und in Kooperation mit weiteren Projektpartnern betrieben wird.