Patientensicherheit im Mittelpunkt:

Mit den geltenden Vorschriften zur Plausibilitätsprüfung sollen mangelhafte Rezepturen erkannt und Fehler bei der Herstellung verhindert werden.

Die Plausibilitätsprüfung ist eine Bewertung des vom Arzt angefertigten Rezeptes hinsichtlich seiner Zusammensetzung und Anwendbarkeit um sicherzustellen, dass das vom Arzt verfolgte Therapieziel erreicht werden kann. Einfach gesagt: Bevor man sich an die Zubereitung des Arzneimittels macht, sollte man sich fragen, ob das so auch alles seinen Sinn hat: Passen die Inhaltsstoffe zusammen? Haben Sie die beabsichtigte Wirkung? Ist das Mittel am Ende fest, flüssig oder irgendwas dazwischen – und kann es auf diese Art und Weise auch angewendet werden?

Die Plausibilitätsprüfung muss bei Rezeptur-, jedoch nicht bei Defekturarzneimitteln durchgeführt werden. Sie ist das Erste, das nach Erhalt der ärztlichen Verordnung oder Rezepturanforderung durchzuführen ist: Treten im Zuge der Plausibilitätsprüfung Fragen auf, könne diese noch vor Anfertigung des Arzneimittels mit dem Arzt geklärt werden.

Gemäß der geltenden Apothekenbetriebsordnung muss die Plausibilitätsprüfung schriftlich dokumentiert werden (ApBetrO §7) und folgende Punkte müssen (mindestens) geprüft werden:

  • Die Dosierung,
  • die Applikationsart,
  • die Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander sowie deren gleichbleibende Qualität in dem fertig hergestellten Rezepturarzneimittel über dessen Haltbarkeitszeitraum sowie
  • die Haltbarkeit des Rezepturarzneimittels.

Der „Kommentar zur Leitlinie (PDF) der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung“ enthält ergänzende Punkte zur Prüfung, unter anderem:

  • Ist das Therapiekonzept des Arztes erkennbar?
  • Sind die geplante Anwendungsdauer bzw. der Behandlungszeitraum sinnvoll?
  • Braucht der Patient Hilfsmittel zur Anwendung, beispielsweise zur Dosierung?
  • Braucht der Patient Anwendungshinweise bzw. eine Gebrauchsanweisung?

Der Deutsche Apothekerverlag oder der Govi-Verlag bieten Dokumentationsbögen bzw. Checklisten für die Plausibilitätsprüfung an, die den Vorgang vereinfachen.

Ein vergleichbares Online-Formular findet man unter www.pharma4u.de.

Eine gute Übersicht, wie man den DAC/NRF Dokumentationsbogen anwendet, gibt diese im Internet herunterladbare Präsentation (PDF).

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