ptadigital.de
  • Aktuell
  • Gesundheit
    • Fokus Frauengesundheit
      Von der Pubertät bis zu den Wechseljahren: Die Apotheke berät kompetent zu hormoneller Balance, Prävention, Hautpflege und gynäkologischer Gesundheit – für Wohlbefinden in jeder Lebensphase.
      Mehr erfahren
    • Fokus Kindergesundheit
      Von Geburt bis Schulalter: Die Apotheke begleitet Eltern mit fachkundiger Beratung zu Ernährung, Entwicklung und verlässlicher Unterstützung bei Erkrankungen – für ein gesundes Aufwachsen von Anfang an.
      Mehr erfahren
    • Krankheitsbilder
    • Gelenkgesundheit
    • Gesundheit Digital
    • Prävention
  • Praxiswissen
    • Wirkstoffe und Nährstoffe
      Neue Medikamentenentwicklungen, innovative Darreichungsformen, Fortschritte in der Formulierungstechnik und wichtige Updates aus der pharmazeutischen Industrie.
      Mehr erfahren
    • Rezeptur
      Wissen rund um die individuelle Arzneimittelherstellung: Von präzisen Rezepturberechnungen und innovativen Rezepturtechniken bis hin zu aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Vorgaben.
      Mehr erfahren
    • Beratung
  • Karriere
    • Arbeitsbereiche
      Für PTA gibt es neben öffentlichen Apotheken spannende Alternativen, wie Krankenhausapotheken oder den Pharma-Außendienst - hier die Arbeitsbereiche im Überblick.
      Mehr erfahren
    • Fortbildung & Weiterbildung
      Nach erfolgreichem Abschluss der PTA-Ausbildung stehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Hier erfahren Sie mehr über einige dieser Optionen.
      Mehr erfahren
    • Berufsinformationen
    • Erfolgsgeschichten
  • Interviews
  • Kontakt
Home Europäischer Gerichtshof…
Lesezeichen
Lesedauer ca. 2 min
10.07.2025

Europäischer Gerichtshof zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Luxemburg, 13. März 2025 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-589/23 eine wichtige Entscheidung zur Einstufung von Gesundheitsprodukten getroffen. Dabei ging es um die Frage, ob die Produkte „Femannose“ und „Femannose N“, die zur Prävention und Behandlung von Harnwegsinfektionen verwendet werden, als Arzneimittel oder als Medizinprodukte einzustufen sind. 

Der EuGH entschied, dass diese Produkte als Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG zu klassifizieren sind, da sie eine pharmakologische Wirkung haben. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Klassifizierung und Zulassung ähnlicher Produkte auf dem europäischen Markt haben. 

Hintergrund der Entscheidung 

Die Produkte „Femannose“ und „Femannose N“ enthalten den Wirkstoff D-Mannose, einen natürlichen Zucker, der sich an Bakterien bindet und so deren Anhaftung an die Schleimhäute der Harnwege verhindert.

Die Hersteller argumentierten, dass die Wirkung dieses Stoffes auf einem rein physikalischen Mechanismus beruhe und somit eine Einstufung als Medizinprodukt gerechtfertigt sei. 

Die Entscheidung des EuGH 

Der EuGH stellte fest, dass ein Produkt gemäß Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG als Arzneimittel eingestuft wird, wenn es eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung entfaltet. Im vorliegenden Fall wurde die Interaktion von D-Mannose mit Bakterien als pharmakologische Wirkung eingestuft, da sie gezielt zur Prävention und Behandlung einer Krankheit beiträgt. 

Infolgedessen unterliegen die betroffenen Produkte den Zulassungs- und Kontrollmechanismen für Arzneimittel. Der Gerichtshof betonte, dass die korrekte Klassifizierung von Produkten zum Schutz der Patienten von großer Bedeutung ist und eine einheitliche Anwendung des Arzneimittelrechts in der EU erforderlich ist. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall wurde an den Bundesgerichtshof (BGH) zurückverwiesen, der die endgültige Entscheidung über die Klassifizierung der Produkte treffen wird. Bis dahin bleiben die Produkte als Medizinprodukte zugelassen. Hersteller wie Klosterfrau setzen darauf, dass der BGH eine abweichende Entscheidung trifft. 

Bedeutung für die Branche 

Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller und Vertreiber von Gesundheitsprodukten. Sie zeigt, dass die bloße Annahme einer rein physikalischen Wirkung nicht ausreicht, um ein Produkt als Medizinprodukt zu klassifizieren. Es muss geprüft werden, ob eine pharmakologische Wirkung vorliegt, die eine Einstufung als Arzneimittel erforderlich macht. 

Unternehmen müssen nun möglicherweise ihre Zulassungsstrategie anpassen und mit einer verstärkten regulatorischen Prüfung rechnen. Gleichzeitig trägt das Urteil zur Klarheit bei und stärkt den Verbraucherschutz, indem es sicherstellt, dass Produkte mit pharmakologischer Wirkung den strengen Anforderungen des Arzneimittelrechts unterliegen. 

Weitere aktuelle Informationen und Nachrichten aus der Pharmazie und Apotheke finden Sie in unseren News.

Quellenangaben

  1. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13. März 2025, Rs. C‑589/23 
  2. Tebroke, E. (2025). EuGH sieht Mannose als Arzneimittel. Online verfügbar unter: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eugh-sieht-mannose-als-arzneimittel-153822/. Abgerufen am 14.03.2025. 

Inhalt

  • Hintergrund der Entscheidung 
  • Entscheidung des EuGH
  • Bedeutung für die Branche
Darmkrebsvorsorgevor dem 50. Lebensjahr beginnen sollte

Darmkrebsvorsorge: Warum Prävention vor dem 50. Lebensjahr beginnen sollte

Darmkrebs ist eine der häufigsten Krebsarten. Frühe Vorsorge kann Leben retten! Bereits vor 50 Jahren beginnen, da viele Fälle vor diesem Alter auftreten.

Mehr erfahren

Lesen Sie auch folgende Artikel

  • Metamizol: Wie sicher ist das Schmerzmittel wirklich?

    13.10.2025: Metamizol wirkt schmerzlindernd, fiebersenkend und krampflösend. Wegen des Risikos einer Agranulozytose wird Metamizol nur dann eingesetzt, wenn andere Medikamente nicht ausreichend wirken oder nicht eingesetzt werden können.

    Mehr erfahren
  • Wie Apotheken bei Clusterkopfschmerz helfen können: Interview mit Prof. Dr. Hartmut Göbel

    09.07.2025: PTA erkennen mehr: Clusterkopfschmerz früh zu erkennen kann den Unterschied machen. Mehr dazu erfahrt ihr hier bei uns im Interview mit Prof. Dr. Hartmut Göbel.

    Mehr erfahren
  • Clusterkopfschmerz: Warnzeichen erkennen und gezielt beraten

    09.07.2025: Clusterkopfschmerz – extrem belastend, oft verkannt Auch als „Suizidkopfschmerz“ bezeichnet, lässt sich die Erkrankung klar von Migräne abgrenzen. Unser Beitrag zeigt die typischen Merkmale und warum ein frühes Erkennen so wichtig ist.

    Mehr erfahren

    Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


    • Aktuell
    • Gesundheit
      • Krankheitsbilder
      • Prävention
      • Gesundheit Digital
    • Praxiswissen
      • Wirkstoffe und Nährstoffe
      • Rezeptur
      • Beratung
    • Interviews
    • Karriere
      • Arbeitsbereiche
      • Fortbildung & Weiterbildung
      • Berufsinformationen
      • Erfolgsgeschichten
    Helping patients. Connecting experts.

    Copyright © 2025

    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Kontakt
    • Über Uns
    • Mediadaten

    Eine Initiative von nitschmahler&friends

    Die auf unserem Portal veröffentlichten Informationen sind kein Ersatz für eine professionelle Beratung und Behandlung durch einen approbierten Arzt oder eine approbierte Ärztin. Der Inhalt auf meine-gelenkschmerzen.de darf nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikation verwendet werden.