Telefonische Krankschreibung bis zum 4. Mai verlängert
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Vertragsärzte bei leichten Atemwegserkrankungen beschlossen. Der Beschluss tritt rückwirkend zum 20. April in Kraft. Bereits gestern hatte der G-BA diesen Schritt angekündigt.
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