Berlin – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Vertrags­ärzte bei leichten Atemwegserkrankungen beschlossen. Der Beschluss tritt rückwirkend zum 20. April in Kraft. Bereits gestern hatte der G-BA diesen Schritt angekündigt.

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