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Home Pressemitteilungen Darmkrebsvorsorge wird einfacher: Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren
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Lesedauer ca. 3 min
21.01.2025

Darmkrebsvorsorge wird einfacher: Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren

Berlin – Der Leistungsanspruch für Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs wird künftig einheitlich und damit einfacher ausgestaltet: Frauen und Männer können dann ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür mit seinem heutigen Beschluss seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geändert. Der ursprünglich unterschiedlich ausgestaltete Anspruch zu den Früherkennungsprogrammen für Frauen und Männer ging zurück auf Daten des Robert Koch-Instituts, die für Männer ein höheres Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren aufzeigten als für Frauen. 

Die beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hatte jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt. Zudem vereinfacht ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis.

Künftig gleicher Anspruch auf Untersuchungen und Intervalle für Frauen und Männer

Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Darmkrebs-Früherkennung, die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Koloskopie können auch bereits Krebsvorstufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln können. Einheitlich geregelt ist nun:

  • Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
  • Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Die Darmkrebsvorsorge kann durch die Erkennung von Vorstadien im besten Fall verhindern, dass Darmkrebs überhaupt erst entsteht. Deshalb ist die Teilnahme an der Früherkennung so wichtig. Unser heutiger Beschluss ist ein relevanter Baustein in der Weiterentwicklung des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms.

Zusätzlich beraten wir derzeit im G-BA auch, ob ein früherer Beginn der Darmkrebsvorsorge ab dem Alter von 45 Jahren bzw. eine andere Frequenz der Früherkennungskoloskopie sinnvoll sein kann. Außerdem beschäftigen wir uns wissenschaftlich mit der Frage, ob und wie der Zugang zur Früherkennung für Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko verbessert werden kann.“

Weitere Anpassung: Vereinfachter Widerspruch zur Datenverarbeitung

Neben der Angleichung der Anspruchsberechtigung hat der G-BA mit dem heutigen Beschluss auch Änderungen am Widerspruchsverfahren für die Datenverarbeitung vorgenommen. Es genügt künftig auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur an die Widerspruchsstelle, um der Verarbeitung von Daten zu widersprechen, die bei der Teilnahme am Darmkrebs-Screening erhoben werden.

Der G-BA berücksichtigt damit einen Hinweis des damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit der erforderlichen Form der Übermittlung eines Widerspruchs.

Inkrafttreten

Die Änderung der Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, frühestens jedoch zum 1. April 2025. Der Zeitraum bis zum 1. April 2025 wird benötigt, um die Umstellung auf die neuen Versicherteninformationen zu ermöglichen.

Hintergrund: Organisierte Früherkennungsprogramme auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs

Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) wurde der G-BA beauftragt, die Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs in ein organisiertes Screeningprogramm zu überführen. Wesentliche Strukturelemente eines solchen Programms sind eine regelmäßige Einladung verbunden mit begleitenden Informationen für die Versicherten über die jeweilige Untersuchung, Datenschutz, Widerspruchsrechte sowie über die Durchführung der Untersuchung und die Programmbeurteilung.

Bislang war der Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung für Frauen und Männer unterschiedlich geregelt:

Frauen und Männer ab 55 Jahren konnten zwischen einem Test auf okkultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird, und maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren entscheiden.

Frauen von 50 bis 54 Jahren konnten sich für einen jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl entscheiden.

Männer von 50 bis 54 Jahren konnten zwischen einem jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie) alle zehn Jahre entscheiden.

Zur vollständigen Pressemitteilung:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (Presse)

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Quellenangaben

  1. Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht – Gemeinsamer Bundesausschuss

Inhalt

  • Darmkrebsvorsorge
  • Zur vollständigen Pressemitteilung
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