Wann dürfen Apotheker selbstständig ergänzen?
Da Ärzte Dosierungsangaben auf Rezepten seit Sonntag verpflichtend angeben müssen, fürchten einige Apotheker Retaxationen und endlose Minuten des Frusts in Telefonschleifen von Arztpraxen. Aber: Wenn der Arzt nicht erreichbar ist, dürfen Apotheker in dringenden Fällen die Dosierung selbst ergänzen. Wenn bereits eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, dürfen Apotheker dies auch ohne Rücksprache auf dem Rezept vermerken.
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