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Home Antibiotika ohne Rezept: …
Autor: PTA Redaktion
Lesezeichen
Lesedauer ca. 1 min
16.02.2026

Antibiotika ohne Rezept: Frankreich führt neue Regelung ein

Seit Ende Juni dürfen Apotheken in Frankreich Antibiotika ohne Rezept abgeben, wenn ein Schnelltest eine bakterielle Infektion nachweist.

Die Regelung gilt für Blasenentzündungen und Angina und soll dazu beitragen, Kosten zu sparen, die Belastung der Ärzte zu verringern und unnötige Antibiotikaverschreibungen zu vermeiden, um Resistenzen vorzubeugen.

Bedingungen und Einschränkungen

Die Schnelltests sind für Angina bei Personen ab zehn Jahren und für Blasenentzündungen bei Frauen zwischen 16 und 65 Jahren zugelassen. Zu den freigegebenen Antibiotika gehören Amoxicillin und Fosfomycin. Die Apotheken müssen für die Abgabe bestimmte Schulungen nachweisen und die Testergebnisse dokumentieren.

Für Schwangere, Patienten mit Niereninsuffizienz und immungeschwächte Personen gilt die Regelung nicht. Die Kosten für Tests und Antibiotika werden von der Krankenkasse übernommen.

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Autor
PTA Redaktion

Unsere Redaktion besteht aus ausgewählten PR-Redakteuren und -Beratern aus dem Bereich der Gesundheitskommunikation.

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Quellenangaben

  1. Quelle: Habich, I. (07.2024). Apotheken in Frankreich dürfen Antibiotika ohne Rezept abgeben. Online verfügbar unter: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/07/12/apotheken-in-frankreich-duerfen-antibiotika-ohne-rezept-abgeben. Abgerufen am 15.07.2024.

Inhalt

  • Neue Regelung in Frankreich
  • Bedingungen & Einschränkungen

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    2 Kommentare zu “Antibiotika ohne Rezept: Frankreich führt neue Regelung ein”

    1. D. Bruschet sagt:
      14. August 2025 um 18:03 Uhr

      Diese Information ist nicht zutreffend! Es wird ein Rezept benötigt.

      Antworten
      • Stephanie Nitsch sagt:
        25. September 2025 um 11:38 Uhr

        Sehr geehrte/r Frau/Herr Bruschet,
        vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich sind Antibiotika auch in Frankreich verschreibungspflichtig. Uns liegen folgende Informationen vor: Seit dem 19. Juni 2024 gilt in Frankreich eine neue gesetzliche Regelung (Décret n° 2024-550 sowie Arrêté du 17. Juni 2024). Diese sieht vor, dass Apotheken in streng begrenzten Ausnahmefällen Antibiotika auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen – und zwar ausschließlich:
        • nach einem positiven Schnelltest,
        • bei Streptokokken-Angina oder unkomplizierter Blasenentzündung bei Frauen (ab 10 Jahren bei Angina, Frauen 16–65 Jahre bei Zystitis),
        • wenn keine Ausschlusskriterien (z. B. Schwangerschaft, chronische Erkrankungen, Immunschwäche) vorliegen.
        Die Umsetzung unterliegt klaren Vorgaben: Apothekerinnen und Apotheker müssen zuvor eine spezielle Fortbildung absolvieren, jede Testdurchführung sowie die Abgabe sind verpflichtend zu dokumentieren. Die Kosten für Test und Medikament werden von der Krankenkasse übernommen.
        Offizielle Informationen dazu finden Sie u. a. hier:
        • Dans quels cas un pharmacien peut-il délivrer un antibiotique sans ordonnance ? | Service…
        • Arrêté du 17 juin 2024 fixant les modalités de délivrance de médicaments sans ordonnance après la r…
        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr pta digital Team

        Antworten

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