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Home Medikament, Bilanzierte D…
Autor: PTA Redaktion
Geprüft von: Dipl.-Psych. Stephan Hillig
Lesezeichen
Lesedauer ca. 3 min
06.11.2024

Medikament, Bilanzierte Diät oder NEM?

Die Begriffsverwirrung ist komplett: Bei OTC-Medikamenten auf pflanzlicher Basis spricht mancher Verbraucher verharmlosend von Nahrungsergänzungsmitteln. Bilanzierte Diäten hingegen werden aufgrund des Begriffes „Diät“ überhaupt nicht als medizinische Maßnahme wahrgenommen. Und den eigentlichen Nahrungsergänzungsmitteln werden heilsame Wirkungen unterstellt – obwohl diese oft nur Stoffe enthalten, die sowieso Teil einer ausgewogenen Ernährung sein sollten. Frei verkäuflich sind die Produkte in der Regel alle, aber nicht für jeden uneingeschränkt geeignet. Eine kleine Begriffskunde.

Bilanzierte Diät

Wenn es um bilanzierte Diäten geht, muss eine weitere Abgrenzung vorgenommen werden, nämlich zu „Diätetischen Lebensmitteln“ im Allgemeinen. Diese Gruppe umfasst alle Lebensmittel, die für eine bestimmte Personengruppe und zu einem besonderen Ernährungszweck hergestellt werden, und die sich dabei klar von herkömmlichen Lebensmitteln unterscheiden. In diese Kategorie fällt beispielsweise Babykost.

Die Untergruppe „bilanzierte Diät“ muss zusätzlich einem besonderen medizinischen Zweck dienen und ist in der Regel an ein bestimmtes Ernährungskonzept gekoppelt. So gibt es beispielsweise Produkte, die speziell für die Ernährung onkologischer Patienten entwickelt wurden. Es gibt „ergänzende bilanzierte Diäten“, bei denen das diätische Lebensmittel zusätzlich zur gewohnten Nahrung eingenommen wird, und die „vollständige bilanzierte Diät“ bei der die gewohnte Ernährung komplett ersetzt wird.

Bei Produkten für die bilanzierte Diät kann es sich um Tabletten oder Pulver, Flüssignahrung oder „echte“ Lebensmittel handeln.

Die Diätverordnung schreibt vor, dass bilanzierte Diäten nur unter ärztlicher Aufsicht bzw. in Absprache mit diesem eingesetzt werden sollen. Eine Rezept- oder Apothekenpflicht für die Produkte besteht nicht. Produkte zur bilanzierten Diät müssen jedoch dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel angezeigt werden.

Nahrungsergänzungsmittel

Wie der Name schon sagt, sollen „Nahrungsergänzungsmittel“ die gewohnte Ernährung nur ergänzen, während eine bilanzierte Diät die gewohnte Ernährung auch komplett ersetzen kann (aber nicht muss). Es handelt sich in der Regel um Präparate, die bestimmte Nährstoffe, Vitamine oder Spurenelemente in reiner oder hochdosierter Form enthalten. Klassiker sind die Vitamin-Brausetabletten, die jeder Supermarkt führt, aber auch die Eiweißpräparate, die Bodybuilder zu sich nehmen.

Nutzen und Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln lassen sich nicht allgemein beurteilen – zumal die Produkte keinen Nutzen nachweisen müssen. Es handelt sich per Definition um Lebensmittel und als solche müssen sie keinerlei Zulassungsverfahren durchlaufen. Es gelten aber natürlich alle Vorschriften, die auch bei der Produktion von Lebensmitteln zur Anwendung kommen.

Was vielen Verbrauchern nicht bewusst ist: NEM bergen gewisse Risiken in sich, die oft nicht bekannt sind. Das bezieht sich sowohl auf den Inhalt (ein Zuviel manchen Stoffes kann sich gesundheitsschädlich auswirken) als auch auf den Geldbeutel: Die Mengenangaben für die enthaltenen Stoffe dürfen um bis zu 50% vom tatsächlichen Inhalt abweichen.

Verbraucher aufklären

In einer Facebook-Gruppe zu Medizin und Gesundheit war kürzlich zu lesen, ein bekanntes apothekenpflichtiges Enzympräparat sei ein Nahrungsergänzungsmittel, da es schließlich pflanzliche Inhaltsstoffe (aus der Ananas gewonnen) bündele. Der Kurzschluss „Inhaltsstoff kommt auch in Essbarem vor; also muss es ein Nahrungsergänzungsmittel sein“ ist natürlich falsch. Unabhängig von der ursprünglichen Quelle eines Wirkstoffes haben Medikamente, seien sie Rezeptpflichtig oder nicht, ein umfangreiches Zulassungsverfahren hinter sich und unterliegen hinsichtlich Wirkung, Nutzen und Sicherheit viel strengeren Auflagen, als Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel dies tun. Wenn im Laufe einer Beratung in der Apotheke der Eindruck entsteht, auf Seiten der Kunden bestehe Unklarheit über die qualitativen Unterschiede dieser Kategorien, ist ein klärendes Gespräch sicher nicht von Nachteil.

Was Ihr als PTA wissen solltet
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen der Ergänzung der normalen Ernährung und sind für gesunde Menschen in der Regel überflüssig.
  • Bilanzierte Diäten sind auf die medizinischen Bedürfnisse bestimmter Personengruppen zugeschnitten und sollen unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden.
  • Die Abgrenzung, auch zu Arzneimitteln, ist für Verbraucher nicht immer offensichtlich.
Autor
PTA Redaktion

Unsere Redaktion besteht aus ausgewählten PR-Redakteuren und -Beratern aus dem Bereich der Gesundheitskommunikation.

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Geprüft von
Dipl.-Psych. Stephan Hillig

Stephan Hillig ist Diplom-Psychologe und Content-Manager. Er studierte Psychologie, Psychiatrie und Neurologie und arbeitete danach über zehn Jahre als Medizin-Journalist, Redakteur und Ressortleiter in verschiedenen Verlagen und für unterschiedliche Zeitschriften. Am liebsten schreibt er über Gesundheitsthemen, die zeigen, wie eng und kraftvoll Körper und Psyche miteinander verzahnt sind, sowie Texte, die Menschen dabei unterstützen, gesund zu bleiben oder schnell wieder zu werden.

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Quellenangaben

  1. Flyer des BVL zu Nahrungsergänzungsmitteln
  2. BVL Meldung zu bilanzierten Diäten
  3. PTA digital-Artikel zu Nahrungsergänzungsmitteln
  4. Wikipedia-Eintrag zu Diätetischen Lebensmitteln

Inhalt

  • Bilanzierte Diät
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Verbraucher aufklären
  • Was Ihr als PTA wissen solltet

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