Berlin – Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 muss Schwerkranken in extremen Ausnahmesituationen der Zugang zur tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gewährt werden. Die Sterbewilligen dürfen selbst über Leben und Tod entscheiden. Das Zünglein an der Waage hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das über die Anträge zum Erwerb des tödlichen Betäubungsmittels entscheidet. Bislang wurden alle abgelehnt. Die FDP im Bundestag fordert eine gesetzliche Klarstellung. Am 20. Februar findet eine Anhörung im Bundestag statt.
zum Aktuelles (extern)Der Entwurf des Gesundheitsministeriums zur Organspende ist mit großer Mehrheit angenommen worden. Die Chancen auf ein Spenderorgan für 10.000 Wartende sollen steigen.
zum Aktuelles (extern)US-Hersteller Medtronic hat nach Informationen des NDR weltweit 157.000 Herzschrittmacher zurückgerufen.
zum Aktuelles (extern)Tausende Schwerstkranke in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Das Thema Organspende wird heiß diskutiert – auch im Parlament.
zum Aktuelles (extern)Kriminelle verdienen Jahr für Jahr Millionen mit gefälschten Medikamenten. Die Gesundheitsrisiken der Patienten dabei sind immens. Die EU hat den Verbrechern den Kampf angesagt.
zum Aktuelles (extern)Was braucht es, um den Krebs in 20 Jahren besiegt zu haben? Im Netz macht sich eine positive Stimmung über die aktuellen Ankündigungen durch Jens Spahn betreffend, weiß Frank Stratman. Von Ergebnissen zu sprechen wäre aber noch zu früh.
zum Aktuelles (extern)Tausende Menschen warten auf eine Niere. Eine Spende von Verwandten kann da eine Chance sein – und zugleich ein Risiko, über das Ärzte aufklären müssen. Doch was passiert, wenn sie das nicht tun?
zum Aktuelles (extern)Berlin/Bonn – Damit schwer oder lebensbedrohlich erkrankte Patienten möglichst rasch von neuen Therapien profitieren, werden Arzneimittel gerade in der Onkologie vermehrt beschleunigt zugelassen. Doch das Vorgehen ist unter Experten umstritten, weil die Evidenz zu Wirksamkeit und Sicherheit solcher Präparate in der Regel niedriger ist als im Standardzulassungsverfahren. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt, unter welchen Umständen beschleunigte Zulassungen dennoch sinnvoll sein können.
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