Digitale rektale Untersuchung (DRU) nicht mehr Teil der Früherkennung
Paradigmenwechsel in der urologischen Vorsorge: Die interdisziplinäre Leitliniengruppe zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie des Prostatakarzinoms“ hat unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) gearbeitet.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) wurde eine wesentliche Änderung verabschiedet. Die digitale rektale Untersuchung (DRU) wird nicht mehr zur routinemäßigen Früherkennung bei asymptomatischen Männern empfohlen.

Hintergrund und wissenschaftliche Neubewertung
Die Entscheidung stützt sich auf eine erneute systematische Analyse der aktuellen internationalen Studienlage. Die DRU – seit Jahrzehnten als einfach durchführbare, kostengünstige Methode Bestandteil der Vorsorge – zeigt laut aktueller Evidenz keinen gesicherten Nutzen in Bezug auf die Reduktion der prostatakarzinombedingten Mortalität bei asymptomatischen Männern.
Kritische Punkte der DRU in der Vorsorge:
- Niedrige Sensitivität für klinisch signifikante Karzinome, insbesondere in frühen Stadien.
- Hohe interindividuelle Variabilität zwischen Untersuchenden.
- Mangel an prospektiv randomisierten Daten, die eine prognostische Verbesserung durch die DRU in der Primärprävention belegen würden.
- Psychologische und körperliche Belastung für Patienten ohne nachgewiesenen Nutzen.
Neue Schwerpunkte der Früherkennung
Im Zentrum der aktualisierten Leitlinie steht nun eine individualisierte, informierte Entscheidungsfindung zur Durchführung eines PSA-Tests, flankiert durch eine strukturierte Aufklärung über mögliche Vorteile, Risiken und Limitationen (z. B. Überdiagnose, falsch-positive Befunde, biopsiebedingte Nebenwirkungen).
Die neue Empfehlung lautet:
„Die DRU soll bei asymptomatischen Männern im Rahmen der Prostatakarzinom-Früherkennung nicht mehr durchgeführt werden. Im Fokus der Vorsorge steht die PSA-basierte Risikoeinschätzung nach umfassender ärztlicher Beratung.“
Bedeutung für die klinische Praxis
Für Fachärztinnen und Fachärzte der Urologie sowie für hausärztlich tätige Kolleginnen und Kollegen ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Anpassung der Vorsorgepraxis: Die DRU ist nicht länger Bestandteil der GKV-basierten Krebsfrüherkennung nach §25 SGB V, wenn sie ausschließlich der Früherkennung eines Prostatakarzinoms dient.
- Differenzierte Anwendung: Bei klinischem Verdacht (z. B. Mikrohämaturie, LUTS mit atypischem Verlauf, PSA-Anstieg) bleibt die DRU weiterhin ein Bestandteil der symptomorientierten Diagnostik.
- Dokumentation und Kommunikation: Eine standardisierte Aufklärung zum PSA-Test, idealerweise unterstützt durch Entscheidungshilfen, wird empfohlen und sollte dokumentiert erfolgen.
Stimmen aus der Leitliniengruppe
Prof. Dr. med. Markus Hohenfellner, Koordinator der Leitlinie:
„Die Abkehr von der DRU in der Vorsorge ist kein Rückschritt, sondern ein Ausdruck evidenzbasierter Medizin. Unser Ziel ist es, Fehlanreize zu vermeiden und die Patientensicherheit durch gezielte, risikoadaptierte Strategien zu erhöhen.“
PD Dr. med. Anne Weber, Mitautorin und Vertreterin der DKG, ergänzt:
„Die Rolle des Arztes als Lotse durch komplexe Entscheidungsprozesse wird durch diese Neuerung gestärkt. Früherkennung ist sinnvoll – aber nur, wenn sie auf wirksamen, belastbaren Maßnahmen beruht.“
Weiterführende Informationen:
Die vollständige Fassung der S3-Leitlinie, inklusive evidenzbasierter Begründungen und praktischer Handlungsempfehlungen, ist abrufbar unter:
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Gesundheitsrisiken durch Glycerin in Slush-Ice-Getränken
Slush-Ice-Getränke sind beliebte Erfrischungen, die sich insbesondere an Kinder und Jugendliche richten. Um die typische halbgefrorene Konsistenz zu gewährleisten, wird Glycerin als Konsistenzgeber eingesetzt, insbesondere in zuckerreduzierten Varianten.
Eine aktuelle Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie eine kürzlich veröffentlichte Studie aus dem Vereinigten Königreich und Irland deuten darauf hin, dass der Konsum dieser Getränke bei Kleinkindern zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden führen kann.

Neue Erkenntnisse über Gesundheitsrisiken durch Glycerin
In einer retrospektiven Fallüberprüfung von 21 Kindern, die zwischen 2009 und 2024 in medizinischen Zentren im Vereinigten Königreich und Irland behandelt wurden, konnte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Konsum von glycerinhaltigen Slush-Ice-Getränken und akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt werden.
Die Studie zeigt, dass 93 Prozent der Kinder innerhalb von 60 Minuten nach dem Verzehr Unwohlsein entwickelten. Besonders besorgniserregend ist, dass die Symptome ein Krankheitsbild nachahmen, das typischerweise bei erblichen Stoffwechselstörungen (IMD) auftritt.
Glycerin und seine Auswirkungen auf die Gesundheit
Zu den häufigsten klinischen Merkmalen gehörten akute Bewusstseinsstörungen (94 %), Hypoglykämie (95 %), metabolische Azidose (94 %), Pseudohypertriglyzeridämie (89 %) und Hypokaliämie (75 %). In allen akuten Urinproben konnte eine Glycerinurie nachgewiesen werden. Bei 14 Kindern wurden weiterführende genetische und enzymatische Tests durchgeführt, jedoch ohne Hinweise auf eine zugrunde liegende Stoffwechselkrankheit.
Die Mehrheit der betroffenen Kinder (95 %) vermied nach der akuten Episode den Konsum von Slush-Ice-Getränken und erlitt keine weiteren Rückfälle. Die Autoren der Studie warnen daher ausdrücklich davor, dass glycerinhaltige Slush-Eisgetränke bei jüngeren Kindern, insbesondere unter 8 Jahren, potenziell gefährliche Nebenwirkungen auslösen können.
BfR-Empfehlung: Begrenzung des Glycerin-Gehalts und Aufklärung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schließt sich diesen Erkenntnissen an und empfiehlt dringend, den Glycerin-Gehalt in Slush-Ice-Getränken zu begrenzen. Besonders Kleinkinder haben aufgrund ihres geringen Körpergewichts ein erhöhtes Risiko, kritische Mengen aufzunehmen, die zu schweren Nebenwirkungen führen können.
Fachpersonal in der Lebensmittelüberwachung, Gastronomie und im Gesundheitswesen sollte Verbraucher über diese potenziellen Gefahren aufklären. Eltern und Erziehungsberechtigte werden aufgefordert, den Konsum von glycerinhaltigen Slush-Ice-Getränken bei jüngeren Kindern zu vermeiden.
Weitere Informationen sind in der Stellungnahme des BfR sowie in der wissenschaftlichen Publikation abrufbar:
Glycerin in Slush-Ice-Getränken kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen hervorrufen
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Europäischer Gerichtshof zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Luxemburg, 13. März 2025 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-589/23 eine wichtige Entscheidung zur Einstufung von Gesundheitsprodukten getroffen. Dabei ging es um die Frage, ob die Produkte „Femannose“ und „Femannose N“, die zur Prävention und Behandlung von Harnwegsinfektionen verwendet werden, als Arzneimittel oder als Medizinprodukte einzustufen sind.
Der EuGH entschied, dass diese Produkte als Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG zu klassifizieren sind, da sie eine pharmakologische Wirkung haben. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Klassifizierung und Zulassung ähnlicher Produkte auf dem europäischen Markt haben.

Hintergrund der Entscheidung
Die Produkte „Femannose“ und „Femannose N“ enthalten den Wirkstoff D-Mannose, einen natürlichen Zucker, der sich an Bakterien bindet und so deren Anhaftung an die Schleimhäute der Harnwege verhindert.
Die Hersteller argumentierten, dass die Wirkung dieses Stoffes auf einem rein physikalischen Mechanismus beruhe und somit eine Einstufung als Medizinprodukt gerechtfertigt sei.
Die Entscheidung des EuGH
Der EuGH stellte fest, dass ein Produkt gemäß Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG als Arzneimittel eingestuft wird, wenn es eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung entfaltet. Im vorliegenden Fall wurde die Interaktion von D-Mannose mit Bakterien als pharmakologische Wirkung eingestuft, da sie gezielt zur Prävention und Behandlung einer Krankheit beiträgt.
Infolgedessen unterliegen die betroffenen Produkte den Zulassungs- und Kontrollmechanismen für Arzneimittel. Der Gerichtshof betonte, dass die korrekte Klassifizierung von Produkten zum Schutz der Patienten von großer Bedeutung ist und eine einheitliche Anwendung des Arzneimittelrechts in der EU erforderlich ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall wurde an den Bundesgerichtshof (BGH) zurückverwiesen, der die endgültige Entscheidung über die Klassifizierung der Produkte treffen wird. Bis dahin bleiben die Produkte als Medizinprodukte zugelassen. Hersteller wie Klosterfrau setzen darauf, dass der BGH eine abweichende Entscheidung trifft.
Bedeutung für die Branche
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller und Vertreiber von Gesundheitsprodukten. Sie zeigt, dass die bloße Annahme einer rein physikalischen Wirkung nicht ausreicht, um ein Produkt als Medizinprodukt zu klassifizieren. Es muss geprüft werden, ob eine pharmakologische Wirkung vorliegt, die eine Einstufung als Arzneimittel erforderlich macht.
Unternehmen müssen nun möglicherweise ihre Zulassungsstrategie anpassen und mit einer verstärkten regulatorischen Prüfung rechnen. Gleichzeitig trägt das Urteil zur Klarheit bei und stärkt den Verbraucherschutz, indem es sicherstellt, dass Produkte mit pharmakologischer Wirkung den strengen Anforderungen des Arzneimittelrechts unterliegen.
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Wiederbelebungsmaßnahmen sollen fester Bestandteil des Unterrichts werden
Die Bedeutung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien ist unbestritten, insbesondere angesichts der jährlich über 65.000 Todesfälle durch plötzlichen Herztod in Deutschland.
Trotz der Empfehlung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2014, flächendeckend ab der 7. Klasse zwei Unterrichtsstunden pro Jahr zum Thema Wiederbelebung einzuführen, wurde diese Maßnahme bislang in den meisten Bundesländern nicht umfassend umgesetzt.
Ein bemerkenswertes Beispiel für Fortschritte in diesem Bereich bietet das Bundesland Hessen. Nach einer erfolgreichen Pilotphase mit 30 Schulen im Schuljahr 2023/2024 wurde der Wiederbelebungsunterricht in der 7. Jahrgangsstufe eingeführt.

Hessen startet flächendeckendes Reanimationsprogramm an Schulen
Aktuell nehmen 180 weitere Schulen an diesem Programm teil, mit dem Ziel, innerhalb der nächsten drei Jahre alle weiterführenden Schulen in Hessen einzubeziehen. Die Umsetzung erfolgt flexibel, entweder integriert in den Regelunterricht, beispielsweise in den Fächern Biologie oder Sport, oder im Rahmen von Projekttagen.
Die Deutsche Herzstiftung und die Björn Steiger Stiftung unterstützen dieses Vorhaben maßgeblich. Lehrkräfte erhalten Zugang zu didaktisch aufbereiteten Materialien und können an Online-Sprechstunden teilnehmen, um medizinische Fragen zu klären. Zudem stellt die Björn Steiger Stiftung jeder weiterführenden Schule in Hessen zwölf Reanimationspuppen zur Verfügung und bietet in Zusammenarbeit mit regionalen Hilfsorganisationen Präsenzschulungen an.
Ein entscheidender Schritt für die Laienreanimation in Deutschland
Die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Wiederbelebungstechniken hat sich international als effektive Methode erwiesen, die Laienreanimationsquote zu steigern. Beispielsweise hat Dänemark seit der Einführung des Wiederbelebungsunterrichts im Jahr 2005 eine Steigerung der Laienreanimationsquote von 20 Prozent im Jahr 2000 auf über 60 Prozent im Jahr 2020 verzeichnet. Die Überlebensrate der Betroffenen hat sich dabei verdreifacht.
Ab 2026 werden Wiederbelebungsmaßnahmen fester Bestandteil des Unterrichts an Schulen in Niedersachsen. Dies beschloss der Niedersächsische Landtag in Hannover mit breiter Mehrheit. Auch das DRK Schleswig-Holstein fordert, Wiederbelebungsmaßnahmen als festen Bestandteil des Schulunterrichts einzuführen. DRK-Vorstand Anette Langner betont, dass bereits an 111 Schulen Schulsanitätsdienste bestehen, die Schüler für Erste Hilfe sensibilisieren. Auch die Johanniter-Unfall-Hilfe unterstützt die Einführung, warnt jedoch vor Herausforderungen durch den Lehrkräftemangel.
Wiederbelebung als Pflichtfach: Appell der Experten
Angesichts dieser positiven Entwicklungen appellieren Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen an alle Bundesländer, die Implementierung von Wiederbelebungstrainings in Schulen voranzutreiben. Eine frühzeitige Ausbildung kann nicht nur die Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler stärken, sondern auch langfristig die Überlebensraten bei Herz-Kreislauf-Stillständen in der Bevölkerung erhöhen.
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Antibiotika ohne Rezept: Frankreich führt neue Regelung ein
Seit Ende Juni dürfen Apotheken in Frankreich Antibiotika ohne Rezept abgeben, wenn ein Schnelltest eine bakterielle Infektion nachweist.
Die Regelung gilt für Blasenentzündungen und Angina und soll dazu beitragen, Kosten zu sparen, die Belastung der Ärzte zu verringern und unnötige Antibiotikaverschreibungen zu vermeiden, um Resistenzen vorzubeugen.

Bedingungen und Einschränkungen
Die Schnelltests sind für Angina bei Personen ab zehn Jahren und für Blasenentzündungen bei Frauen zwischen 16 und 65 Jahren zugelassen. Zu den freigegebenen Antibiotika gehören Amoxicillin und Fosfomycin. Die Apotheken müssen für die Abgabe bestimmte Schulungen nachweisen und die Testergebnisse dokumentieren.
Für Schwangere, Patienten mit Niereninsuffizienz und immungeschwächte Personen gilt die Regelung nicht. Die Kosten für Tests und Antibiotika werden von der Krankenkasse übernommen.
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Psoriasis als Systemerkrankung: Neue Erkenntnisse und Ansätze
Psoriasis als Systemerkrankung Psoriasis, auch bekannt als Schuppenflechte, wurde lange als eine rein auf die Haut beschränkte entzündliche Erkrankung betrachtet. Neuere dermatologische, rheumatologische und kardiologische Forschung hat jedoch gezeigt, dass Psoriasis eine systemische Krankheit ist, die nun als „Psoriasis-Krankheit“ bezeichnet wird.
Diese Erkenntnis basiert auf einer selektiven Literaturrecherche, die Ergebnisse klinischer Studien, aktuelle Publikationen und internationale Leitlinienempfehlungen umfasst.

Immunologische Aspekte der Psoriasis-Krankheit
Immunologisch vermittelte Entzündungen der Haut, arterieller Gefäße und von Knochen und Gelenken stehen im Zentrum der Psoriasis-Krankheit. Zusätzlich sind verschiedene andere Erkrankungen wie Hypertonus, das Metabolische Syndrom und Depressionen häufig mit der Psoriasis-Krankheit assoziiert.
Übergewicht ist der wichtigste Risikofaktor für das Entstehen der Psoriasis-Krankheit und erhöht auch die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Psoriasis-Arthritis. Bekannte Auslöser sind Stress, Infektionen und selten Medikamente.
Genetische und Immunologische Faktoren
Ein besonderes Merkmal der Psoriasis-Krankheit ist ein komplexes genetisches und immunologisches Entzündungsmuster, das sowohl Elemente der angeborenen als auch der erworbenen Immunität umfasst, insbesondere die Zytokine Interleukin 17 und 23. Diese Entzündungsprozesse können heute durch moderne Biologika-Therapien gezielt behandelt werden.
Charakteristisch für Psoriasis sind scharf begrenzte, rote, erhabene Plaques, die meist von einer Schuppung bedeckt sind. Besonders häufig betroffen sind die Kopfhaut, Streckseiten der Arme und Beine, die Lumbosakralregion, der Genitalbereich und die Nägel. Das Jucken der Läsionen ist für Betroffene oft sehr belastend. Neben der Haut können auch muskuloskelettale Strukturen wie Enthesen und Gelenke betroffen sein, was zur Psoriasis-Arthritis führt.
Komorbiditäten und Risikofaktoren
Studien haben gezeigt, dass Menschen mit Psoriasis häufig auch an anderen Erkrankungen wie Morbus Crohn, Depressionen und metabolischer Fettleber leiden. Zudem ist bekannt, dass etwa 20 % der Psoriasis-Patienten eine Beteiligung der muskuloskelettalen Strukturen entwickeln. Übergewicht und Rauchen sind dabei wichtige Risikofaktoren.
Die entzündliche Signatur der Psoriasis-Krankheit, die Haut, Gefäße und Knochen/Gelenke betrifft, weist auf gemeinsame pathogenetische Mechanismen hin. Zentral sind die Aktivierung antigenpräsentierender dendritischer Zellen und die Produktion des Zytokins Interleukin 23, das T-Zellen zur Freisetzung von Interleukin 17 aktiviert. Diese Prozesse führen zu einer gesteigerten Proliferation und gestörten Differenzierung der Keratinozyten sowie zur Freisetzung von antimikrobiellen Proteinen und Chemokinen, die neutrophile Granulozyten rekrutieren.
Bedeutung genetischer Faktoren und moderne Therapien
Genetische Faktoren spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle. Es gibt eine familiäre Häufung der Psoriasis-Krankheit, was auf die Bedeutung genetischer Mechanismen hinweist. Moderne Therapien zielen auf die zentralen Zytokine und Entzündungsprozesse ab und zeigen eine hohe Effektivität.
Gefäßentzündungen, insbesondere der Koronararterien, treten häufig bei Psoriasis-Patienten auf und erhöhen das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle signifikant. Diese Entzündungen können durch moderne Biologika-Therapien reduziert werden, was auch die Endothelfunktion verbessern kann.
Muskuloskelettale Entzündungen, die durch moderne Bildgebung nachgewiesen werden, sind bei Psoriasis-Patienten häufig und können bereits in frühen Stadien der Krankheit auftreten. Eine systematische und gezielte Therapie kann hier Abhilfe schaffen.
Interdisziplinäres Management der Psoriasis-Krankheit
Ein strukturiertes Management der Psoriasis-Krankheit wird empfohlen, um gemeinsam mit den Betroffenen eine optimale Therapiestrategie zu entwickeln und die Lebensqualität zu verbessern. Dies erfordert eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Berücksichtigung aller Dimensionen der Psoriasis-Krankheit.
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Neuer Wirkstoff gegen MS liefert ermutigende Ergebnisse
Nicht wenige Patienten mit Multipler Sklerose (MS), aber auch viele in diesem Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte dürften große Hoffnungen auf den neuen Immunmodulator Vidofludimus Calcium setzen, der aktuell in großen Phase-III-Studien überprüft wird. Werden diese erfolgreich abgeschlossen, kann der deutsch-amerikanische Hersteller Immunic mit diesen Daten anschließend die Zulassung in den USA und in Europa beantragen.
Dies wird zwar noch etwas dauern, aber die Daten, die bereits vorliegen, sind auf jeden Fall vielversprechend. Eine kürzlich veröffentlichte Phase-II-Studie, in der es neben der Wirksamkeit vor allem um die Nebenwirkungen von Vidofludimus Calcium ging, belegt, dass der neue Wirkstoff die Krankheitsaktivität bei MS effektiv unterdrückt und sicher ist.¹

So wirkt Vidofludimus Calcium
Bei Vidofludimus Calcium (IMU-838) handelt es um die Calciumsalz-Form von Vidofludimus, welche noch bessere pharmakologische Eigenschaften und eine höhere Bioverfügbarkeit besitzt als der ursprüngliche Arzneistoff Vidofludimus. IMU-838 hemmt das körpereigene Enzym Dihydroorotat-Dehydrogenase (DHODH).
Vielversprechende Ergebnisse bei der Reduktion von MS-bedingten Entzündungsreaktionen
Dadurch können weniger Pyrimidine gebildet werden, die eine wichtige Rolle bei der Vermehrung von bestimmten Blutzellen (T- und B-Zellen) spielen. Und diese Blutzellen sind wiederum maßgeblich an der autoimmunen Entzündungsreaktion bei MS beteiligt.
Darüber hinaus kann Vidofludimus Calcium die Produktion von Entzündungsbotenstoffen (Zytokinen) senken und die Nervenzellen vor Schädigungen schützen, die durch die entzündlichen Prozesse bei MS verursacht werden.
In der kürzlich erschienen Studie erhielten die 268 Teilnehmenden 24 Wochen lang entweder ein Placebo (Scheinmedikament) oder 10, 30 oder 45 Milligramm Vidofludimus Calcium. Nach der Behandlung wurden u.a. Gadolinium-aufnehmende Läsionen in den Gehirnen der Teilnehmenden gezählt und behandlungsbedingte Nebenwirkungen erfasst.
Was sind Gadolinium-aufnehmende Läsionen?
Gadolinium ist ein Metall, das als Kontrastmittel in der MRT verwendet wird. Es wird intravenös injiziert und hilft, bestimmte Gewebe oder Strukturen im Körper deutlicher sichtbar zu machen. Da bei MS die Blut-Hirn-Schranke durchlässig wird, kann auch Gadolinium in das Hirngewebe eindringen und sich dort ansammeln.
Solche Läsionen sprechen für Entzündungsherde. Sie sind ein Zeichen für eine aktive Krankheitsphase bei MS, in der das Immunsystem das zentrale Nervensystem angreift.
Studie zeigt: Vidofludimus Calcium reduziert Läsionen und stabilisiert Behinderungsverlauf
Bei den Ergebnissen nach 24 Wochen Behandlung stellten die Forschenden in den verschiedenen Gruppen (Kohorten) einige wichtige Unterschiede fest:
- Gruppe 1 (Placebo): 5,8 Läsionen
- Gruppe 2 (10 mg): 5,9 Läsionen
- Gruppe 3 (30 mg): 1,4 Läsionen
- Gruppe 4 (45 mg): 1,7 Läsionen
Zudem war die Anzahl der Teilnehmenden mit Behinderungsverschlechterungen nach 24 Wochen bei jenen niedriger, die Vidofludimus Calcium erhalten hatten. Nebenwirkungen traten bei 43 % der Placebo-Patienten und dosisunabhängig bei 37 % der Patienten auf, die Vidofludimus Calcium bekommen hatten. Neue Sicherheitsprobleme traten in der Studie nicht auf.
Keine Frage, das sind ermutigende Ergebnisse. Sollten Kundinnen und Kunden mit MS in der Apotheke jedoch Fragen dazu haben, gehört zur Antwort aber auch dazu, dass es bis zur endgültigen Zulassung von Vidofludimus Calcium (IMU 838) leider noch immer ein ziemlich weiter Weg ist.
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Paracetamol in der Schwangerschaft: Gefährlich fürs Kind?
Bereits 2021 riefen Forschende in der renommierten Fachzeitschrift „Nature“ dazu auf, Paracetamol in der Schwangerschaft nur mit größter Vorsicht einzusetzen. Jetzt scheint eine Langzeitstudie aus Schweden Entwarnung zu geben – oder doch nicht?
Die Forschenden am Karolinska Institut in Stockholm werteten Langzeitdaten (im Schnitt 13,4 Jahre) von knapp 186.000 Kindern aus, die zwischen 1995 und 2019 in Schweden geboren wurden und deren Mütter während der Schwangerschaft Paracetamol eingenommen hatten.
In ihrer ersten statistischen Analyse fanden sie tatsächlich leicht erhöhte Risiko-Werte für die drei untersuchten Indikationen Autismus, ADHS und geistige Behinderung.¹

Bei genauerer Betrachtung verschwinden die Zusammenhänge
Im nächsten Analyseschritt führten die Forschenden jedoch eine sogenannte „Geschwisterkontrolle“ durch, beschränkten also ihre Berechnungen auf Geschwisterpaare innerhalb derselben Familien, um genetische und familiäre Umwelteinflüsse statistisch zu kontrollieren.
Und siehe da: Nun zeigte sich kein signifikanter Zusammenhang mehr zwischen der Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft und Autismus, ADHS oder geistiger Behinderung. Vielmehr sprachen die Ergebnisse nun dafür, dass die nur leicht erhöhten Risiken, die sich zuvor ergeben hatten, auf andere Faktoren zurückzuführen waren.
Entwarnung also? Nicht ganz.
Denn in diese Langzeitstudie flossen lediglich Daten von Müttern ein, die Paracetamol von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben bekommen hatten, bei denen die Einnahme also ärztlich dokumentiert wurde.
Andere Untersuchungen gehen jedoch davon aus, dass bis zu 60 von 100 schwangeren Frauen rezeptfreie Paracetamol-Präparate ohne Rücksprache mit einem Arzt einnehmen, z.B. gegen Kopf- oder Rückenschmerzen. Doch dieser unbeaufsichtigte Einsatz von Paracetamol wurde hier eben nicht berücksichtigt. Darauf weisen die Forschenden aus Stockholm aus selbst hin: „Die Ergebnisse sollten nicht als Maßstab für die Sicherheit interpretiert werden“, schreiben sie.
Andere Paracetamol-Risiken wurden nicht erfasst
Darüber hinaus wurden in der Langzeitstudie lediglich die drei Krankheitsbilder Autismus, ADHS und geistige Behinderung untersucht. Doch bereits 2021 wiesen Forschende in einer gemeinsamen Erklärung in der renommierten Fachzeitschrift „Nature“ darauf hin, dass Paracetamol in der Schwangerschaft bei Jungen u.a. auch zu Fortpflanzungsstörungen und bei Mädchen zu einer vorzeitigen Pubertät führen kann und rieten daher, Paracetamol in der Schwangerschaft nur mit größter Vorsicht einzusetzen.¹
Hierzu haben die Forschenden aus Schweden keine neuen Daten vorgelegt. Von Entwarnung zu sprechen, wäre also vorschnell.
Passend dazu erschien fast zeitgleich eine Studie von Forschenden aus China, die analysierten, ob die Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft negative Auswirkungen auf die Geburt des Kindes haben kann.²
Insgesamt wurden die Daten von über 41.000 schwangeren Frauen ausgewertet, von denen 501 Paracetamol eingenommen hatten. Es zeigte sich, dass der sogenannte APGAR-Score bei Kindern von Müttern, die vor der Geburt Paracetamol eingenommen hatten, häufiger unter 7 lag. Diese Babys mussten also nach der Geburt häufiger medizinisch betreut werden. Zudem hatten diese Kinder öfter ein erhöhtes Geburtsgewicht. Auch das Fehlgeburt-Risiko lag bei werdenden Müttern, die Paracetamol einnahmen, höher.
Beratung bleibt das A und O
Das Schmerzmittel Paracetamol bleibt also weiterhin in der Kritik. Für die Beratung in der Apotheke heißt das: Werdende Mütter, die z.B. unter Migräne, Spannungskopfschmerzen oder Rückenschmerzen leiden, unbedingt umfassend beraten und ihnen wirksame Alternativen aufzeigen, z.B. körperliche Aktivität, Wärme, Physiotherapie und/oder Entspannungsverfahren.
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